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ASR A1.6

Allgemeines

ASR (Arbeitsstättenregeln), mittlerweile "Technische Regeln für Arbeitsstätten", sind detaillierte Handlungsanweisungen zum Thema Arbeitsschutz und unterstützen den Anwender bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sollen zudem eine möglichst einheitliche Umsetzung der AbrStättV in der Praxis sicherstellen.

Hintergrund:
In der Europäischen Union definiert die Richtlinie 89/654/EWG verbindlich die Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. In Deutschland werden diese Anforderungen mit der Arbeitsstättenverordnung - auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in nationales Recht umgesetzt. Diese grundlegenden Anforderungen der ArbStättV werden ergänzt und konkretisiert von den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR). Im Gegensatz zur rechtsverbindlichen ArbStättV sind die Technischen Regeln nicht verpflichtend umzusetzen. Sie sind vielmehr als Leitfaden und Hilfsmittel zu verstehen, denn bei korrekter Umsetzung kann der Unternehmer davon ausgehen die Vorschriften der ArbStättV automatisch zu erfüllen (Vermutungswirkung).

Die ASR 1.6

Diese ASR gilt für das Einrichten und das Betreiben von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden in Arbeitsstätten. Inhalte sind "Sicherheitsanforderungen bei Planung und Auswahl" sowie "Reinigung, Instandhaltung einschließlich Prüfungen".

Quelle baua.de

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