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BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, setzt die Richtlinie 2009/104/EG der Europäischen Gemeinschaft um. Die Verordnung wurde auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erstellt, um die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben zu gewährleisten. Die BetrSichV ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Abschnitte:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  3. Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
  4. Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
  5. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Das Schutzkonzept der BetrSichV bezieht sich auf alle Gefahren, die durch Arbeitsmittel entstehen können. Dieses Konzept enthält grundsätzlich Anweisungen zur Gefährdungsbeurteilung, zum „Stand der Technik“, geforderten Prüfungen und Schutzmaßnahmen sowie Mindestanforderungen zur Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html

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