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CLP/GHS-Verordnung

Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) regelt die weltweit einheitliche Kennzeichnung (durch Gefahrstoffetiketten ) auf der Verpackung, sowie die Informationen in den Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien. Durch dieses einheitliche System soll erreicht werden, dass der internationale Handel mit chemischen Stoffen erleichtert (Import/ Export) wird, aber auch der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet wird. Da die GHS-Verordnung nicht unmittelbar in den einzelnen Ländern rechtswirksam ist, muss diese erst durch eine Implementierung in die jeweilige Gesetzgebung der Staatengemeinschaft verbindlich umgesetzt werden.

In der Europäischen Union (EU) geschieht das durch die CLP-Verordnung, auch bekannt als (EG) Nr. 1272/2008. CLP steht für eine Abkürzung aus den englischen Wörtern „Classification, Labelling and Packaging“ und bedeutet "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung". Durch die Anpassung auf das europäische Recht am 20. Januar 2009 wurde europaweit dieses neue System für die Kennzeichnung (durch Gefahrstoffetiketten), Einstufung und Verpackung von Gefahrstoffen und Gemischen geschaffen.

Alle Rechtstexte zur CLP-Verordnung finden Sie hier:

https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/CLP/Rechtstexte/Rechtstexte_node.html#Einstufung,%20Kennzeichnung%20und%20Verpackung

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