EN 166
Gläserkennzeichnung nach DIN EN 166
Abbildung 1
Filtertyp:
Code | Filtertyp |
2 | UV-Schutzfilter |
2C oder 3 | UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung |
4 | IR-Schutzfilter |
5 | Sonnenschutzfilter |
6 | Sonnenschutzfilter mit Infrarot-Anforderung |
Keine Nr. | Schweißerschutzfilter |
Tönungsstufe:
Tönungsstufe | Tönungsvarianten |
1,2 | Gelb oder Klar |
1,7 | Orange |
2,5 | Grau oder Bronze |
3,1 | Dunkelgrau, Dunkelbronze, Blau, Rot, verspiegelt |
Kurzzeichen des Herstellers:
Jeder Hersteller von normgerechten Arbeitsschutzbrillen kennzeichnet an dieser Stelle die Sichtscheiben des Augenschutzes mit einem eindeutigen Kürzel.
Optische Klasse:
Klasse | Bedeutung |
1 | Für hohe Anforderungen an die Sehgenauigkeit, keine Verzerrung, für den Dauergebrauch geeignet |
2 | Für durchschnittliche Anforderungen an die Sehleistung. |
3 | Für den Einsatz ohne größere Anforderungen an die Sehleistung Nicht für den Dauergebrauch! Nur in Ausnahmefällen! |
Mechanische Festigkeit:
Zeichen | Bemerkung |
ohne | Mechanische Grundfestigkeit |
S | Stoßfestigkeit = 5 m/s |
F | Stoßfestigkeit = 45 m/s |
B | Stoßfestigkeit = 120 m/s |
A | Stoßfestigkeit = 190 m/s |
T | Beständigkeit zwischen -5°C und +55° |
Zur Erreichung der mechanischen Festigkeit werden verschiedene Materialien für die Scheiben der Schutzbrillen eingesetzt, z. B:
- Polycarbonat: mechanische Festigkeit F und B
- Acetat: mechanische Festigkeit F
Weitere Schutzkennzeichnung:
Kennzeichnung | Bedeutung |
9 | Sichtscheiben sind auf Nichthaften von Schmelzmetall geprüft |
K | Oberflächen der Sichtscheiben sind beständig gegen Beschädigung durch kleine Teilchen („Kratzfestigkeit“) |
N | Oberflächen der Sichtscheiben sind beständig gegen Beschlagen |