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GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Dabei befasst sie sich genauer mit den Schutzmaßnahmen, die Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen beachten müssen. Die gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz. Seit der ersten Veröffentlichung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1986 wurden immer wieder Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Die letzte Neufassung der GefStoffV ist 2010 in Kraft getreten. Die aktuelle Version geht mit der REACH- und der CLP-Verordnung konform.

Die Gefahrstoffverordnung soll Menschen und auch die Umwelt vor schädlichen Einflüssen schützen. Gefährliche Stoffe können beispielsweise giftig, hochentzündlich, krebserzeugend oder auch ätzend sein. Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen beinhaltet unter anderem Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung, Verpackung und Einstufung der Gefahrstoffe. Auch Pflichten, Schutzmaßnahmen, Beschränkungen und Straftaten im Bezug auf gefährliche Stoffe werden thematisiert.

Auf baua.de finden Sie die komplette Verordnung als PDF-Datei.

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