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MessEV

Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung

Die Mess- und Eichverordnung, kurz MessEV, dient zur Ergänzung des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Sowohl die Mess- und Eichverordnung als auch das Mess- und Eichgesetz sollen am 01.01.2015 in Kraft treten. Mit Verabschiedung der MessEV und des MessEG werden die Eichordnung und das Eichgesetz endgültig abgelöst und Rechtsklarheit geschaffen.

Die Regelungen der MessEV sollen die Umsetzung des Mess- und Eichgesetzes unterstützen und erleichtern. Sie betreffen Messgeräte, deren Messergebnisse im öffentlichen Interesse stehen oder die geschäftlichen bzw. amtlichen Zwecken dienen. Die Verordnung enthält vor allem Regelungen zum Anwendungsbereich der MessEV und des MessEG und definiert diesen sehr genau. Außerdem umfasst die MessEV Vorschriften zum Inverkehrbringen, zum Verwenden, zur Eichung und Überwachung von Messgeräten. Auch Anforderungen an Fertigpackungen und der Kennzeichnung von Messgeräten sowie Verwenderpflichten werden thematisiert.

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