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STK

Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Medizinprodukten wird durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Die Überprüfung soll Mängel frühzeitig erkennen, sie beheben und so Gefahren für Patienten und Anwender minimieren. STK-pflichtig sind alle aktiven und nicht implantierbaren Medizinprodukte. Dazu gehören unter anderem:

  • Defibrillatoren
  • Geräte zur Notfallbeatmung
  • Elektrische Sonden
  • Medikamentenpumpen, Infusionspumpen
  • Säuglingsinkubatoren
  • Reizstromgeräte
  • Ultraschallgeräte
  • Externe Schrittmachergeräte
  • Hochfrequente Chirurgiegeräte
  • Patientenmonitore

Ob und in welchen Abständen eine STK durchzuführen ist, gibt der Hersteller eines Medizinproduktes vor. Äußert er sich zum Thema Sicherheitstechnische Kontrolle nicht, ist sie laut MPBetreibV trotzdem und spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Über die Sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Prüfbericht anzufertigen und das medizinische Gerät anschließend mit einer Prüfplakette zu kennzeichnen.

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