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Warnschilder - Warnung vor radioaktiver Strahlung

Informationen zu Sicherheitszeichen , für die Kennzeichnung von Einrichtungen und Anlagen im radioaktiven Strahlungsbereich gemäß einer Strahlenschutzkennzeichnung nach DIN 25 430 erhalten Sie in unserem Lexikon.

Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).
Der Schutz vor radioaktiver Strahlung ist insbesondere wichtig für die Beschäftigten in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerke, Forschungseinrichtungen) und im Bereich der Medizin besonders in Röntgenanlagen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.

Sicherheitszeichen für die Kennzeichnung von Einrichtungen und Anlagen im radioaktiven Strahlungsbereich gemäß einer Strahlenschutzkennzeichnung nach DIN 25 430

Warnschilder und Warnaufkleber zur Strahlenschutzkennzeichnung (Strahlenschutzzeichen) dienen der Warnung vor Strahlenexposition und ionisierender Strahlung gemäß der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Die Anbringung von Strahlenschutz-Warnaufklebern bzw. Strahlenschutz-Warnzeichen dienen dem Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Sie sind meist als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Diese Text- und Kombi-Warnschilder enthalten einen zusätzlichen, deutschsprachigen Text, der das Warnsymbol beschreibt und die Gefahrenstelle aufzeigt. Farbe und Form der Warnzeichen werden nach der DIN 4844-2 und der BGV A8 genormt: Sicherheitsfarbe der Strahlenschutz-Warnschilder nach DIN 5381 ist RAL 1003 - signalgelb. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5381 ist RAL 9004 - signalschwarz.

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